4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Schweden Aktiv AB. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
4.2. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück (Storno) oder tritt er die Reise nicht an, so kann Schweden Aktiv AB für die getroffenen Reisevorkehrungen und für die getätigte Aufwendungen Ersatz verlangen. Schweden Aktiv AB kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachfolgenden Gliederung pauschalieren.
Die Rücktrittskosten betragen pro Reisekunde:
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 30%
vom 29. - 22. Tag vor Reiseantritt 60%
vom 21. Tag des Reiseantritt an bzw. bei Nichtantritt 80% des Reisepreises.
Als Stichtag für die Berechnung gilt der Zugang der Rücktrittserklärung. Die Pauschalen beziehen sich auf den Reisepreis und werden jeweils aufgerundet auf volle Euro.
4.3. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Bearbeitungsgebühr hierfür beträgt 20,- EUR pro Kunde. Schweden Aktiv AB kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Im Falle der Vertragsübertragung haften der ursprüngliche Kunde und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die Bearbeitungsgebühr.
5.1. Schweden Aktiv AB kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von Schweden Aktiv AB nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Schweden Aktiv AB, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; Schweden Aktiv AB muss sich jedoch den Wert der tatsächlichen ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die sich aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen ergeben.
b) bis 3 Wochen vor dem vereinbarten Reisebeginn bei Nichterreichen der in der Reisebeschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl. Der Kunde wird unverzüglich durch Schweden Aktiv AB informiert. Schweden Aktiv AB kann dem Kunden ein Alternativangebot unterbreiten. Nimmt der Kunde dieses nicht an, werden ihm die bereits geleisteten Zahlungen erstattet.
5.2. Unabhängig davon besteht sowohl für Schweden Aktiv AB als auch für den Kunden die Möglichkeit, die Reise wegen höherer Gewalt gemäß § 651 j BGB zu kündigen.